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Kirchgeld

Sicher haben Sie den Begriff Kirchgeld schon einmal gehört. Ihnen fällt vielleicht ein, dass es da noch etwas zu bezahlen gibt, wissen aber gar nicht so genau, worum es sich handelt.

Der normale Beitrag der Mitglieder der großen Kirchen zum Unterhalt der Kirchen ist in Deutschland mittels der Kirchensteuer geregelt. Diese beträgt in den meisten Bundensländern 9 % der Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Bayern geht da einen Sonderweg. Dort beträgt der Hebesatz nur 8 % der Lohn- bzw. Einkommenssteuer.

Da kommt das Kirchgeld ins Spiel. Dieses ergänzt die Kirchensteuer, die in Bayern niedriger ist. Während die Kirchensteuer an die Diözese geht, die das Geld verteilt, kommt das Kirchgeld direkt der Wohnsitzgemeinde zugute. Streng genommen ist so das Kirchgeld als Sonderteil der Kirchensteuer eine „Bringschuld“ wie die Kirchensteuer selbst.

Die Höhe des Kirchgeldes wird von der Kirchenverwaltung für die jeweilige Gemeinde festgesetzt; es soll sich nach dem Einkommen richten und beträgt als Forderung höchstens 15 €/Jahr. Nicht Verdienende oderLeute mit geringem Einkommen sind frei.

Bisher haben wir in unserer Gemeinde das Kirchgeld nicht erhoben. Da eine Erhebung einen großen Aufwand darstellt, möchten wir Sie als unsere Gemeindeglieder bitten, freiwillig das Kirchgeldohne direkt gestellte Festlegung oder Forderung als eine wichtige finanzielle Stütze, die direkt der Gemeinde zukommt, zu geben. Dabei denke ich auch an alle, die keine Kirchensteuer zahlen, sich das Kirchgeld aber leisten können, auch wenn sie nicht dazu „verpflichtet“ sind. Hören Sie unsere Bitte.

Sie haben folgende Möglichkeiten, das Kirchgeld zu bezahlen:

  • Überweisung auf das Konto der Kirchenstiftung Kto. 27656 bei der Sparkasse Fürth, BLZ 76250000
  • Barzahlung im Pfarrbüro
  • Umschlag mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift und dem Vermerk Kirchgeld im Kollektenkörbchen legen.

Da Kirchgeld als Teil der Kirchensteuer gilt, kann es dort bei der Steuererklärung angegeben werden. Gerne stellen wir auf Anforderung dafür eine Bescheinigung aus.

Einmal im Jahr richten wir mittels eines persönlichen Anschreibens die Bitte um Kirchegeld direkt an Sie.

Ich danke schon im Voraus für jede Gabe.

Werner Kraus, Pfarrer